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BFH  - IV R 8/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 2 Abs 1, EStG § 13, EStG § 52 Abs 15

Rechtsfrage

Sind im Fall einer zukünftigen steuerfreien Entnahmemöglichkeit von Betriebsvermögen dessen stille Reserven bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht einzubeziehen (hier: stille Reserven des im Betriebsvermögen gehaltenen selbstgenutzten Einfamilienhauses eines Weinbauern, das nach § 52 Abs. 15 EStG ab dem Jahr 1987 steuerfrei entnommen werden konnte bzw. mit Ablauf des Jahres 1998 ohne Versteuerung stiller Reserven als in das Privatvermögen entnommen zu behandeln ist)?

Einfamilienhaus; Gewinnerzielungsabsicht; Landwirtschaft; Steuerfreiheit; Stille Reserve; Weinbau

Fundstelle(n):
PAAAC-23133

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - IV R 8/03 - erledigt.

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