IAS 18 30

Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden

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Umsatzerlöse sind nach folgenden Maßgaben zu erfassen:

(a)

Zinsen sind unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß der Beschreibung in IAS 39, Paragraphen 9 und AG5-AG8, zu erfassen;

(b)

Nutzungsentgelte sind periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages zu erfassen; und

(c)

Dividenden sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Anteileigners auf Zahlung zu erfassen.

Fundstelle(n):
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VAAAD-19315