IAS 11 45

Angaben

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Ein Unternehmen gibt alle Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen an. Diese können beispielsweise aus Gewährleistungskosten, Ansprüchen, Vertragsstrafen oder möglichen Verlusten erwachsen.

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XAAAD-18043