IAS 8 54I

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

54I

Mit der im Februar 2021 veröffentlichten Verlautbarung Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen wurden die Paragraphen 5, 32, 34, 38 und 48 geändert und die Paragraphen 32A, 32B und 34A angefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Ein Unternehmen hat diese Änderungen auf Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Änderungen von Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, die zum oder nach dem Beginn des ersten Geschäftsjahres, in dem es diese Änderungen anwendet, eintreten.

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OAAAJ-49648