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Einkommensteuer; | Domizilgesellschaften als Subunternehmer (§ 160 AO; § 42d Abs. 6 EStG; §§ 51 ff. UStDV)
In der Baubranche treten häufig im Ausland gegründete und dort registrierte Domizilgesellschaften als Subunternehmer in Erscheinung. Kommt der inländ. Auftraggeber und Leistungsempfänger bzgl. der an die Domizilgesellschaft gezahlten Leistungsentgelte dem Benennungsverlangen des FA nicht nach, ist insoweit dem BA-Abzug die Anerkennung zu versagen (§ 160 AO). Neben der Versagung des BA-Abzugs kann der inländ. Auftraggeber und Leistungsempfänger gleichzeitig zum Steuerabzug nach §§ 51 ff. UStDV herangezogen und für nicht von der Domizilgesellschaft einbehaltene und abgeführte LSt in Haftung genommen werden (Entleiherhaftung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 42d Abs. 6 EStG). Zu Fragen der illegalen Beschäftigung und Scheinselbständigkeit hat die I...