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OLG Koblenz 16.12.1998 7 U 124/98
Zivilrecht; | Sittenwidrigkeit des Kaufs eines Doktortitels
Ein Vertrag über den Erwerb eines Doktortitels einer ausländischen Universität (hier: University of Washington) ist wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) unwirksam. Da beide Parteien - der Kunde ebenso wie der Verkäufer oder Vermittler - sittenwidrig handeln, steht dem (vorleistenden) Kunden kein Anspruch auf Rückforderung des Kaufpreises bzw. der ,,Vermittlungsgebühr'' zu (§ 817 Satz 2 BGB). Der Kunde weiß zudem regelmäßig, daß er keine reguläre Promotionsurkunde erwerben kann, so daß auch ein zum Schadensersatz verpflichtender Betrug nicht vorliegt ().