Bewertung des Vermächtnisses auf Nettomieteinnahmen - Begrenzung des Jahreswerts - Sind die auf Grund eines Vermächtnisses zustehenden 75 v.H. der Nettomieteinnahmen an einem Hausgrundstück wiederkehrende Leistungen (Renten) im Sinne von § 15 Absatz 3 BewG mit Ansatz des Jahreswerts der durchschnittlich erzielten Mieteinnahmen oder "Nutzungen" im Sinne des § 16 BewG, deren Jahreswert begrenzt ist auf den durch 18,6 geteilten Steuerwert (erhöhter Einheitswert für das Grundstück - § 121a BewG -).
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