Bewertung des Betriebsvermögens und Berücksichtigung von Steuererstattungsansprüchen bei der Erbschaftsteuer ab 1993.
a) Sind bei der Bewertung des zum Nachlaß gehörenden Betriebsvermögens Steuererstattungsansprüche (hier: Umsatzsteuer) als Kapitalforderungen anzusetzen und damit bei der Erbschaftsteuer zu erfassen, auch wenn der Geltendmachung bestandskräftige Steuerbescheide (noch) entgegenstehen (insoweit gegen , BStBl II 1997 S. 796)?
b) Ist für die sich aufgrund des gewinnerhöhenden Ansatzes des Umsatzsteuererstattungsanspruchs ergebende zusätzliche Gewerbesteuer eine Rückstellung zu bilden?
c) Sind die zusätzliche Einkommen- und Kirchensteuer des Erblassers als Nachlaßverbindlichkeiten abzugsfähig?
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