BFH - III R 7/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 180 Abs 1 S 1 Nr 2a, AO 1977 § 157 Abs 2, AO 1977 § 38, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 17, EStG § 36 Abs 1, EStDV § 7 Abs 1
Rechtsfrage
Streitig ist der Ansatz eines Entnahmegewinns im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung über ein im Nachlass befindliches Betriebsvermögen (darin u.a. ein GmbH-Anteil):
1. Liegt eine Entnahme zum Teilwert vor, oder kann die Versteuerung der stillen Reserven unterbleiben, da durch die übernommenen GmbH-Anteile nunmehr eine wesentliche Beteiligung i.S. des § 17 EStG gegeben ist und somit die streitgegenständlichen GmbH-Anteile weiter steuerlich verstrickt sind?
2. Hätte es für den Ansatz eines Entnahmegewinns einer einheitlichen und gesonderten Feststellung für die Erbengemeinschaft (geborene Mitunternehmerschaft?) bedurft und hätte somit der Entnahmegewinn nicht dem Kläger allein zugerechnet werden dürfen?
3. Besteuerung erst im Jahr der Erbauseinandersetzung (1994) oder schon im Jahr des Todes des Erblassers (1993)?
Abschnittsbesteuerung; Betriebsaufspaltung; Einheitliche und gesonderte Feststellung; Entnahmegewinn; Erbauseinandersetzung; Erbengemeinschaft; Mitunternehmerschaft; Verstrickung
Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 703 Nr. 11
XAAAC-21010