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Arbeitsrecht; | Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und Frachtführer
Ein Frachtführer, der nur für einen Auftraggeber fährt, ist nicht Arbeitnehmer, wenn weder Dauer noch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vorgeschrieben sind und er die - nicht nur theoretische - Möglichkeit hat, auch Transporte für eigene Kunden auf eigene Rechnung durchzuführen. Ob er diese Möglichkeit tatsächlich nutzt, ist nicht entscheidend (; vgl. dazu auch und v. - VIII ZB 12/98, NWB EN-Nr. 1762/98).