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Schätzung; | Schätzungsbefugnis bei Finanzierungslücke (§ 162 AO)
Schätzt das FA aufgrund festgestellter Lücken bei der Hausfinanzierung entsprechende Einnahmen eines Stpfl. zu, so bestehen vom Ansatz her gegen diese Schätzung keine Bedenken, solange der Stpfl. seinerseits sich darauf beschränkt, diese Lücken durch angebliche Darlehensgewährungen italienischer Landsleute zu schließen, er zum Nachweis aber nur Darlehensvereinbarungen vorlegt, die keinerlei Aussage zu Fälligkeiten und Rückzahlungszeitpunkten enthalten ().