Erbschaftsteuer; Nießbrauch; Steuerbescheid; Stundung; Verjährung; Wertpapier
Rechtsfrage
Erfordert die Stundung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer beim Erwerb von belastetem Vermögen einen Verwaltungsakt. Nur durch einen Verwaltungsakt würde erkenntlich werden, dass der Steuerfall besteuert werde, die Steuer gemäß § 9 Abs. 1 ErbStG entstanden ist und diese gemäß § 25 ErbStG aber gestundet werde. Kann andernfalls die gestundete Steuer nach Wegfall der Belastung wegen eingetretener Verjährung nicht mehr erhoben werden?
Gesetze: ErbStG 1974 § 25 Abs 1, ErbStG 1997 § 37 Abs 2, AO 1977 § 118, AO 1977 § 170 Abs 5 Nr 1, AO 1977 § 169 Abs 2 Nr 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.02.2006):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
- Urteil (Zurückverweisung)
Fundstelle(n):
SAAAC-20579