BFH - III R 33/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 32 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 1 Nr 5
Rechtsfrage
Strittig ist, inwieweit und in welcher Höhe Aufwendungen einer Rechtsreferendarin den Grenzbetrag mindern:
a) Doppelte Haushaltsführung und Kosten der Familienheimfahrten als Aufwendungen für besondere Ausbildungszwecke (auch wenn der Doppelte Haushalt vor dem Studium begründet, aber im Kalenderjahr aufgegeben und neu begründet wurde)?
b) Führt die verfassungsgemäße Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dazu, dass neben den Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. 2 BvR 167/02) auch die Beiträge zur privaten Kranken-, Renten-, Unfall- und Lebensversicherung berücksichtigt werden müssen?
c) Verfahrensrüge der mangelnden Sachaufklärung durch das FG.
Doppelte Haushaltsführung; Fahrtkosten; Grenzbetrag; Kindergeld; Verfassungsmäßigkeit; Versicherung
Fundstelle(n):
YAAAC-20337