BFH - II R 39/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 11 Abs 1 Nr 1 J: 1940
Rechtsfrage
Berechtigt eine nachträglich bekanntgewordene zusätzliche Gegenleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung (Abschluß eines Betreuungs- und Geschäftbesorgungsvertrages) das Finanzamt nur dann zur Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977, wenn es bei rechtzeitiger Kenntnis des wahren Sachverhalts bereits bei der ursprünglichen Veranlagung schon die gesammte Gegenleistung (§ 11 Abs. 1 Nr.1 GrEStG 1940) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in die Bemessungsgrundlage einbezogen hätte?
Änderungsbefugnis; Anzeigepflicht; Bauherrenmodell; Bemessungsgrundlage; Betreuungsvertrag; Einheitliches Vertragswerk; Entgelt; Geschäftsbesorgungsvertrag; Nachträgliches bekanntwerden; neue Tatsachen
Fundstelle(n):
ZAAAC-20166