Ist die Fortschreibung des Einheitswerts auf den für in Berlin belegene Grundstücke nach § 22 Abs. 4 BewG i.V.m. § 122 Abs. 5 BewG wegen Wegfall der sog. Berlin-Ermäßigung ab durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (BStBl I 1994 S. 50, 75) verfassungsmäßig und verstößt die gleichzeitige Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in Berlin um 10 Prozentpunkte gegen das Übermaßverbot?
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