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Strafrecht; | Durchsuchung bei Kreditinstituten
Richtet sich der auf bekannt gewordene Auslandstransfers gegründete Verdacht einer Steuerhinterziehung nicht gegen die Mitarbeiter eines Kreditinstituts, sondern gegen den Kunden selbst, ist eine Durchsuchung bei dem Kreditinstitut auf die Aufklärung bestimmter Transfers, in denen ein Anfangsverdacht vorliegt, und mögliche weitere Straftaten des Kunden zu beschränken. Diese Beschränkung ist im Durchsuchungsbeschluß kenntlich zu machen. Die Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme kommt auch nur in den Fällen in Betracht, in denen ein sog. anonymisierter Transfer vorliegt. Das ist nur der Fall, wenn ein Transfer über bankinterne Konten abgewickelt wird, ohne daß Name und Anschrift des Kunden bekannt sind (LG Bielefeld, Beschl. v. - Qs 701/98; vgl. auch LG Bielefeld, Beschl. v. - Qs 28...