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Das Ende der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung?
Nachversteuerung trifft nur noch Auslandstöchter als Briefkastenfirmen
Der EuGH hat am in der Rechtssache C-196/04, Cadbury Schweppes plc NWB NAAAC-09456, ein Urteil getroffen, welches für die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung im deutschen Außensteuergesetz weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Grundlage des Verfahrens war die primäre Frage, ob die Gründung und Kapitalausstattung einer Gesellschaft mit dem einzigen Zweck der Ausnutzung eines günstigeren Steuersystems einen Rechtsmissbrauch von Grundfreiheiten der Europäischen Union darstellt. Nach Ansicht des EuGH verstößt es gegen die Niederlassungsfreiheit, dass in die Steuerbemessungsgrundlage einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft die von einer beherrschten ausländischen Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Gewinne einbezogen werden, wenn diese Gewinne einem niedrigeren Besteuerungsniveau als im erstgenannten Staat unterliegen, es sei denn, eine solche Einbeziehung betrifft nur rein künstliche Gestaltungen, die dazu bestimmt sind, der normalerweise geschuldeten nationalen Steuer zu entgehen.
I. Britische Muttergesellschaft mit Tochtergesellschaften in den Dublin Docks
Die Cadbury Schweppes plc (im Folgenden CS) ist eine in Großbritannien ansässige Gesellschaft und Muttergesellsc...