Aufwendungen einer Ethiklehrerin für eine Studienreise nach Israel
Leitsatz
Kosten einer Ethiklehrerin für eine Studienreise nach Israel, die wegen der für die Teilnahme gewährten Dienstbefreiung, des
homogenen Teilnehmerkreises und der Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse über die politischen und historischen Verbindungen
von Judentum, Christentum und Islam zwar überwiegend beruflich veranlasst war, jedoch angesichts eines umfangreichen Besichtigungsprogramms
auch in nicht nur ganz untergeordnetem Umfang der Befriedigung touristischer Interessen diente, stellen als gemischte Aufwendungen
keine abzugsfähigen Werbungskosten dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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