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Mineralölsteuer; | Erstattungs-/Vergütungsanspruch des Verkäufers
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Die mineralölsteuerrechtliche Regelung, wonach dem Verkäufer von zum normalen Steuersatz versteuertem Mineralöl die im Preis enthaltene MinöSt auf Antrag erstattet oder vergütet wird, wenn sie wegen Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers nicht auf diesen abgewälzt werden kann und der Steuerbetrag 10 000 DM übersteigt, ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß die Steuerbetragsgrenze als echter Selbstbehalt anzusehen ist, der in jedem Fall vom Verkäufer zu tragen ist. Erstattungs- bzw. vergütungsfähig ist demnach lediglich die ausgefallene MinöSt, die den Steuerbetrag von 10 000 DM übersteigt. (2) Bei dieser Auslegung (1) bestehen weder verfassungsrechtliche noch gemeinschaftsrechtliche Einwände gege...