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BGH 27.11.1998 V ZR 344/97

Kaufvertragsrecht; | Beratungsvertrag bei steuersparendem Immobilienverkauf (§ 675 BGB)

Bei einem auf Steuerersparnis angelegten Immobilienverkauf kann die Erstellung eines ,,persönlichen Berechnungsbeispiels'' über die beim Käufer auftretenden steuerlichen Auswirkungen Gegenstand eines besonderen Beratungsvertrags sein (vgl. auch BGH, ZIP 1984, 962, 965). Die Verletzung einer vertraglich übernommenen Beratungspflicht löst auch dann einen Schadensersatzanspruch aus, wenn sie die objektbezogene Voraussetzung eines Steuervorteils (BGHZ 114, 263) zum Gegenstand hat und nur auf Fahrlässigkeit beruht ().

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