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Handelsrecht; | ,,Münchner Formel'' zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs von Kfz-Vertragshändlern
Das LG München I hat mit Beschl. v. - 15 HK O 23905/97 (MDR 1998, 1489) eine sog. Münchner Formel zur Berechnung des Vertragshändler-Ausgleichsanspruchs nach § 89b Abs. 1 HGB analog aufgestellt. In einer Anmerkung von Reufels/Lorenz zu dieser Entscheidung weisen die Autoren darauf hin, daß dieses pauschale Verfahren den Umständen des Einzelfalls und der Dogmatik des § 89b Abs. 1 HGB nicht gerecht wird. Im einzelnen wird die Pauschalierung der Verwaltungskosten, die Nichtberücksichtigung der Gefahr der Abwanderung von Kunden sowie der pauschale Billigkeitsabschlag in Höhe eines Drittels bei der Sogwirkung der Marke kritisiert.