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NWB Nr. 45 vom Seite 3819 Fach 27 Seite 6323

Die Einkommensbegriffe der Sozialversicherung und Arbeitsförderung

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Steuerrecht

Horst Marburger

Die Vielfalt der Sozialversicherungsbereiche und die Verschiedenartigkeit der von ihnen erfassten Personen bringen es mit sich, dass es mehrere Einkommensbegriffe im Regelungsbereich der Sozialversicherung gibt. Die Begriffe selbst gelten in allen Bereichen. Dies bedeutet, dass dann, wenn vom Entgelt in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung gesprochen wird, immer das Arbeitsentgelt des § 14 SGB IV gemeint ist.

I. Arbeitsentgelt

1. Grundsätze

Der Begriff des Entgelts oder Arbeitsentgelts spielt im Sozialversicherungsrecht eine bedeutende Rolle. Dies gilt sowohl für das Beitrags- als auch das Leistungswesen der Sozialversicherung. Selbst für die Beurteilung der Versicherungspflicht ist es von erheblicher Bedeutung, da die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern davon abhängig ist, dass eine Beschäftigung gegen Entgelt ausgeübt wird. In der Kranken- und Pflegeversicherung hängt die Versicherungspflicht davon ab, dass das versicherungspflichtige Entgelt nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Die Höhe des Entgelts ist auch entscheidend dafür, ob jemand die sog. Geringfügigkeitsgrenze mit seinem Entgelt übersteigt oder nicht und damit entweder ver...

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