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Internetrecht; | Domain ,,Kurt-Biedenkopf.de''
Der sächsische Ministerpräsident mit Namen Kurt Biedenkopf hat keinen Anspruch gegen die DENIC e. G., die Domain ,,Kurt-Biedenkopf.de'' zu sperren. Die DENIC e. G. verwaltet lediglich die Domain und nutzt sie nicht, so dass sie nicht Störer i. S. des § 1004 BGB ist. Markenrechtliche Ansprüche stehen dem sächsischen Ministerpräsidenten nicht zu (OLG Dresden, Urt. v. - 14 U 2486/00). Das Gericht sah insbesondere keine mit der Haftung von Presseorganen (vgl. BGH, GRUR 1995, 751) vergleichbare Sachverhaltskonstellation. Der Ministerpräsident hat Revision eingelegt. Weitere Probleme stellen sich bei Gleichnamigkeit. Das Recht des Gleichnamigen rechtfertigt aber nicht die Verwendung eines mit einer bekannten Marke identischen Vornamens des Nutzers als Internetdomain (so