Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken
2. Aufl. 2006
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B. Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken (§ 23 EStG)
Literatur: Birk/Kulosa, Verfassungsrechtliche Aspekte des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, FR 1999 S. 333; Bornhaupt, System- und Verfassungsverstöße des § 23 EStG in seiner jetzigen Fassung und erst recht nach Maßgabe des dem Bundesrat vorliegenden Entwurfs des Steuervergünstigungsabbaugesetzes, BB 2003 S. 125; Frotscher, Einkommensteuergesetz Kommentar Band 4; Herzig/Lutterbach, Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, DStR 1999, 521; Kirchhof, KompaktKommentar Einkommensteuergesetz, 5. Auflage 2005; Kupfer, Grundstücksverkäufe als private Veräußerungsgeschäfte, KÖSDI 2000, 12271; Strahl/Fuhrmann, Verfassungswidrigkeit des Verrechungsverbots nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, FR 2003 S. 387; Wernsmann/Dechnat, Die Anwendbarkeit der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG beim Verlustrücktrag, FR 2004, 1272.
1. Einführung
600 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG unterliegen der Einkommensteuer auch sonstige Einkünfte i. S. des § 22 EStG. Zu diesen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 2 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG. Solche Gewinne können sich nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch aus der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörender Grundstücke und zum Privatvermögen gehöre...