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OLG Hamm 26.06.2006 15 Q 213/05, NWB 44/2006 S. 362

Rechtsberatung | Eintragung einer rechtsberatend tätigen Aktiengesellschaft

Die anwaltliche Berufstätigkeit im Rahmen einer Aktiengesellschaft ist nicht i. S. des § 37 Abs. 4 Nr. 5 AktG von einer Genehmigung abhängig. Davon zu trennen ist die Frage, ob die Anwalts-Aktiengesellschaft auf Antrag in Anlehnung an die §§ 59c ff. BRAO zur Anwaltschaft zugelassen werden muss (zu den Voraussetzungen vgl. AnwZ (B) 27 und 28/03). Bei der Eintragung einer Anwalts-Aktiengesellschaft in das Handelsregister findet eine inhaltliche Überprüfung der Satzungsbestimmungen auf die Einhaltung berufsrechtlicher Mindeststandards nicht statt. Eine solche Überprüfung ist ausschließlich den berufsrechtlichen Organen der Rechtsanwaltschaft vorbehalten (, DB 2006 S. 2174).

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