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Gesellschaftsrecht | Handelsregisterrechtliche Aufhebung einer Limited-Zweigniederlassung
Das LG Krefeld stellt mit Beschluss v. - 11 T 4/06 (NZG 2006 S. 676) klar, dass es für die – bloß deklaratorische – Eintragung der Aufhebung einer Limited-Zweigniederlassung eines vorgeschalteten Liquidationsverfahrens schon deshalb nicht bedürfe, weil jene weder über eine eigene Rechtspersönlichkeit noch über eigenes Vermögen verfüge und von daher ohne Durchlaufen eines förmlichen Auflösungsverfahrens allein mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs erlösche.