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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 286/03 EFG 2007 S. 192 Nr. 3

Gesetze: AO § 42EStG:23

Voraussetzungen der Realisierung eines anzuerkennenden Verlustes aus der Veräußerung von Wertpapieren

Leitsatz

Ein Spekulationsverlust im Sinne des § 23 EStG liegt nur bei echter Verlustrealisation vor. Wird die gleiche Anzahl von Aktien in engem zeitlichen Zusammenhang zur Veräußerung wieder zurückerworben, ist eine Verlustrealisation regelmäßig nicht gegeben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Verkauf und Rückkauf der Aktien durch einen Gesamtplan verbunden sind. Davon ist indiziell auszugehen, wenn die Aktien bereits am Folgetag wieder zurückgekauft werden. In einem solchen Fall liegt zudem ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vor.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1462 Nr. 23
EFG 2007 S. 192 Nr. 3
KÖSDI 2007 S. 15381 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2006 S. 3865
AAAAC-18071

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 14.09.2006 - 5 K 286/03

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