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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 369/01 EFG 2006 S. 1829 Nr. 23

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG § 15 Abs. 1 S. 2

Gehaltszahlungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bei atypisch stiller Beteiligung des Geschäftsführers an Komplementär GmbH

Leitsatz

1. Die Gehaltszahlungen an den Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH stellen keine Betriebsausgaben der GmbH & Co. KG dar, sondern Sondervergütungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, wenn der Geschäftsführer über eine atypisch stille Beteiligung Mitunternehmer der GmbH und diese wiederum Mitunternehmerin der GmbH & Co. KG ist.

2. Für die Annahme einer mittelbaren Beteiligung über eine Personengesellschaft ist erforderlich, dass eine ununterbrochene Mitunternehmerkette besteht.

3. Bei der Hintereinanderschaltung der Mitunernehmerschaft zwischen der GmbH & Co. KG und der Kommanditisten-GmbH sowie der Mitunternehmerschaft zwischen der Kommanditisten-GmbH und dem atypisch still beteiligten Geschäftsführer liegt kein Verstoß gegen das Verbot des Durchgriffs durch eine Kapitalgesellschaft vor.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1829 Nr. 23
INF 2007 S. 46 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 233
RAAAC-18061

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.07.2006 - 4 K 369/01

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