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Versorgungsausgleich; | Beförderung eines Beamten nach Ende der Ehezeit
Die Beförderung eines Beamten nach Ende der Ehezeit hat auf die Bewertung seiner während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaft keinen Einfluß. Das gilt auch dann, wenn der Beamte bei der Beförderung mit in die Ehezeit hineinreichender Rückwirkung in eine Planstelle der höheren Besoldungsgruppe eingewiesen wird ().