OFD Koblenz - S 2241a A - St 31 1

Behandlung von vorgezogenen Einlagen

Kurzinformation der Steuergruppe St 3 Einkommensteuer Nr. ST 3_2006K092

Der (BStBl 2004 II S. 359) entschieden, dass eine Einlage, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht wird, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens mit der weiteren Folge führe, dass – abweichend vom Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG – Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens selbst dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren seien, wenn durch diese Verluste (erneut) ein negatives Kapitalkonto entstanden sein oder sich erhöht haben sollte.

Nach dem (BStBl 2004 I S. 463) sind die Grundsätze dieses Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Das der Auffassung des BFH angeschlossen. Gegen dieses Urteil ist beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 28/06 das Revisionsverfahren anhängig. Einsprüche, die sich gegen die Nichtanwendung der Grundsätze des (a. a. O.) richten, ruhen deshalb gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes. Aussetzung der Vollziehung kann in diesen Fällen auf Antrag gewährt werden. Über eine etwaige Sicherheitsleistung bittet die OFD in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

OFD Koblenz v. - S 2241a A - St 31 1

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 2317 Nr. 43
DStZ 2007 S. 7 Nr. 1
SJ 2006 S. 12 Nr. 24
GAAAC-17340