Umsatzsteuervordrucke;
Vordruckmuster für ein Überwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 15a UStG
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur Überwachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG ist ab sofort das beiliegende Vordruckmuster
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USt 1 UE | – | Überwachungsblatt zur
Berichtigung
des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG – |
zu verwenden.
(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster berücksichtigen insbesondere die Änderung des § 15a UStG durch Artikel 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) und sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Spalte 6 der Überwachungstabelle und die Rückseite des Vordrucks können von den Ländern entsprechend den jeweiligen Erfordernissen gestaltet werden.
(4) Dieses Schreiben tritt an die Stelle des .
BMF v. - IV A 6 - S 7532 - 38/06
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
FAAAC-17336