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FG Köln Urteil v. - 4 K 4544/01 EFG 2006 S. 1893 Nr. 24

Gesetze: AO 1977 § 165 Abs. 2 Satz 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2a

Freiberufler:

Versorgungswerkbeiträge als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten; Praxiswertabschreibung bei Streit über VZ der Sozietätsauflösung

Leitsatz

1) In 1995 gezahlte Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind für eine ab dem Jahr 2021 zu zahlende Rechtsanwaltsversorgung keine vorweggenommenen Werbungskosten, sondern Sonderausgaben.

2) Besteht Streit zwischen Gesellschaftern über den VZ, in dem eine Praxisauflösung rechtswirksam erfolgt ist und erlässt das Finanzamt einen hinsichtlich der Abschreibung auf einen erworbenen Praxiswert nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO der Abschreibungshöhe nach vorläufigen Einkommensteuerbescheid, kann dieser auch wegen nachträglicher verbindlicher Feststellung des Auflösungszeitpunkts in einem späteren VZ dahin gehend geändert werden, dass überhaupt keine Abschreibung des Praxiswerts im streitigen VZ gewährt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 17 Nr. 1
EFG 2006 S. 1893 Nr. 24
TAAAC-17233

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 16.08.2006 - 4 K 4544/01

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