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FG Rheinland-Pfalz 03.06.2004 4 K 3084/00, NWB direkt 42/2006 S. 4

Auflösungsverlusts bei wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Nachträgliche Anschaffungskosten einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, an der einer von zwei Gesellschaftern wesentlich beteiligt ist, sind im Rahmen eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in der im Veranlagungszeitraum 1995 gültigen Fassung nur zu berücksichtigen, soweit sie durch das Gesellschaftsverhältnis des wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligten Gesellschafters veranlasst sind. Ein sachgerechter Maßstab für die Zuordnung der Aufwendungen zu den Gesellschaftsverhältnissen ist aufgrund einer Würdigung aller im Einzelfall vorliegenden tatsächlichen Umstände zu entwickeln, wobei den zeitnah zum Auflösungszeitpunkt liegenden Umständen das größte Gewicht zukommt.

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