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StuB 19/2006 S. 763

Zeitpunkt der Berücksichtigung des Wegfalls der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft bei abweichendem Wirtschaftsjahr

(1) Die zum Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft führenden Umstände sind gem. rkr. NWB EAAAB-76939 (EFG 2006 S. 761) auch dann bei der Verlustfeststellung zum 31.12. des betreffenden Kalenderjahres zu berücksichtigen, wenn das Wirtschaftsjahr, in dem sie sich ereignet haben, erst später endet. (2) Geschieht dies nicht, ist das FA wegen der Bindungswirkung des Verlustfeststellungsbescheids gehindert, die Berücksichtigung dieser Umstände zu dem auf das Ende des Wirtschaftsjahres folgenden 31.12. nachzuholen (Bezug: § 7 Abs. 3 und 4, § 8 Abs. 4 Sätze 2 und 4, § 54 Abs. 6 Satz 2 KStG 1996; § 10d Abs. 3, § 4a Abs. 2 EStG 1997; § 182 Abs. 1 AO 1977).

Praxishinweise: (1) Die in 1988 von FW errichtete Klägerin (Klin.), eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr sich vom 1.3. bis zum 28.2. des jeweil...

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