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BMF 04.07.2006 IV B 2 -S 1909 - 12/06, StuB 19/2006 S. 767

Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung nach § 25 UmwStG

In dem (Kurzinfo StuB 2006 S. 164) wird über eine formwechselnde Umwandlung einer Personengesellschaft (KG) in eine GmbH entschieden. Handelsrechtlich beschränkt sich der Formwechsel nur auf eine Änderung der Rechtsform des Unternehmensträgers unter Wahrung der rechtlichen Identität, so dass handelsrechtlich beim Formwechsel zwingend die Buchwerte fortzuführen sind. Abweichend von der handelsrechtlichen Betrachtung wird der Vorgang steuerrechtlich wie eine Einbringung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft behandelt (§ 25 i. V. mit § 20 UmwStG). Bei derartigen Einbringungsvorgängen hat die aufnehmende Kapitalgesellschaft das Wahlrecht, das übernommene Betriebsvermögen mit dem Buchwert, dem Teilwert oder einem Zwischenw...

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