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StuB 19/2006 S. 770

Alleinvertretungsbefugnis des Geschäftsführers

Der Handelsregistereintrag „... mit der Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten” (Alleinvertretungsbefugnis) bedeutet, dass der Geschäftsführer berechtigt ist, die Gesellschaft für das jeweilige Geschäft alleine (und nicht notwendigerweise zusammen mit einem anderen Geschäftsführer) zu vertreten. Dies schließt nicht aus, dass daneben auch ein anderer Geschäftsführer einzel- oder alleinvertretungsberechtigt sein kann ().

Praxishinweis: Dieser Auslegung steht jedoch die Rechtsprechung anderer OLG (vgl. z. B. OLG Naumburg, DB 1993 S. 2277) entgegen, für die eine „Befugnis zur Alleinvertretung” dem Wortsinn nach dahin zu verstehen ist, dass damit das Recht zur alleinigen Vertretung unter Ausschluss aller anderen eingeräumt werde. Das OLG ha...

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