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FG Münster 30.03.2006 3 K 5739/03 E, NWB direkt 41/2006 S. 5

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung?

Prozesskosten entstehen nicht zwangsläufig i. S. des § 33 EStG, soweit ein Schmerzensgeld eingeklagt wird, das – aufgrund der erzielten Einkünfte – nicht zur Beseitigung einer wirtschaftlichen Existenzbedrohung notwendig ist. Die Kosten für einen Antrag, festzustellen, dass sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen sind, kann zwangsläufig i.S. des § 33 EStG sein.

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