Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1

Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitalerhöhung

GmbH-Kapitalerhöhung gilt erst ab Eintragung ins Handelsregister

Andrew Miles

Ein Gesellschafterbeschluss zur Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH erlangt erst mit der zivilrechtlichen Wirksamkeit, also erst ab Eintragung ins Handelsregister, Wirksamkeit. Mit hat der BFH bestätigt, dass dies für die Berechnung der Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 1 EStG auch dann gilt, wenn die Gesellschafter sich zuvor darauf geeinigt hatten, die Gesellschafterrechte gleich ab dem Kapitalerhöhungsbeschluss nur noch entsprechend dem neuen Beteiligungsverhältnis auszuüben.

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn?

Am fassten die Gesellschafter einer GmbH einen Kapitalerhöhungsbeschluss mit der Folge, dass die Beteiligungsquote des einen Gesellschafters von 36 v. H. auf 25 v. H. sank. Zuvor hatte er sein Einverständnis unter gleichzeitiger Versicherung gegeben, seine Gesellschafterrechte mit der Beschlussfassung nur noch nach Maßgabe seiner künftigen Beteiligung von 25 v. H. ausüben zu wollen. Am folgenden Tag wurde der Beschluss bei Versicherung der bereits erfolgten Einzahlung von mindestens S. 2

25 v. H. auf die neuen Stammeinlagen dem Amtsgericht zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Etwas später beschlossen die Gesell...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen