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BFH 31.08.2006 IV R 26/05, NWB 41/2006 S. 329

Einkommensteuer | Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens

Nach dem NWB PAAAC-16501 kann für Tiere des Anlagevermögens die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 bis 5 EStG ohne Ansatz eines Schlachtwerts gebildet werden. Sobald für die begünstigten Tiere Abschreibungen vorgenommen werden dürfen, ist die Rücklage nach § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG in vollem Umfang auch insoweit aufzulösen, als der Rücklagenbetrag das spätere Abschreibungsvolumen übersteigt. – Anmerkung: Mit diesem Urteil hat der BFH seine Schlachtwert-Rechtsprechung nicht aufgegeben, sondern nur den Besonderheiten der wirtschaftslenkenden Vorschrift des § 7g EStG Rechnung getragen. Beiläufig führt der BFH aus, dass die Rücklage auch insoweit aufzulösen sei, als der Rücklagenbetrag das spätere Abschreibungsvolumen übersteigt. Das ist bei der früher möglichen Rücklage von 50 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten se...

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