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NWB Nr. 40 vom Seite 3341

Verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage

Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden

Andreas Benecke

Das geplante Jahressteuergesetz 2007 sieht zahlreiche Änderungen im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz vor. Besonders hervorzuheben sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zur sog. korrespondierenden Besteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen.

  • Hiermit soll zum einen die Abmilderung der (wirtschaftlichen) Doppelbesteuerung bei der Besteuerung des Anteilseigners nach dem Halbeinkünfteverfahren infolge einer nachträglichen Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung sichergestellt werden (§ 32a KStG-E = formelle Bestandskraft oder Korrespondenz).

  • Zum anderen soll aber auch die Inanspruchnahme „doppelter Vergünstigungen” ausgeschlossen werden, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der den Vorteil gewährenden Körperschaft das Einkommen – entgegen § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – gemindert hat (vgl. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG-E; § 8b Abs. 1 Satz 2 und 3 KStG-E = materielle Bestandskraft oder Korrespondenz).

  • Aufgrund der gleichgelagerten Problematik sowie wegen der Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in Dreieckskonstellationen sieht der Gesetzentwurf Regelungen für verdeckte Einlagen in § 32a KStG – im Sinne einer formellen Bestandskraft oder Korrespondenz – und mit § 8 Abs. 3 Satz 3 bis 5 KStG-E – im ...

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