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FG Nünrberg 07.07.2006 IV 290/2001, NWB direkt 40/2006 S. 8

Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

Vom Erwerb des Erben sind die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AIG ertragsteuerlich zum Abzug gebrachte Verluste, die nach dem Tod des Erblassers nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG eine ertragsteuerliche Belastung beim Erben bewirken, stellen keine Nachlassverbindlichkeiten dar. Die Nachversteuerung wurde im Streitfall erst durch die nach dem Erbzeitpunkt erzielten positiven gewerblichen Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten ausgelöst.

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