Leitsatz
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: GG Art. 70 Abs. 1; GG Art 84 Abs. 1; Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts Art. 28 Abs. 2
Gründe
Die Antragsteller haben den Antrag, durch den das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsätzen vom und vom zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 <184>; 25, 308 <309>; 76, 99 f.; 87, 152 <153>).
Fundstelle(n):
XAAAC-15710