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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 3084/00

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4

Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Nachträgliche Anschaffungskosten einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, an der einer von zwei Gesellschaftern wesentlich beteiligt ist, sind im Rahmen eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG in der im Veranlagungszeitraum 1995 gültigen Fassung nur zu berücksichtigen, soweit sie durch das Gesellschaftsverhältnis des wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligten Gesellschafters veranlasst sind (zugleich: Abgrenzung zur Frage des Drittaufwandes). Ein sachgerechter Maßstab für die Zuordnung der Aufwendungen zu den Gesellschaftsverhältnissen ist aufgrund einer Würdigung aller im Einzelfall vorliegenden tatsächlichen Umstände zu entwickeln, wobei den zeitnah zum Auflösungszeitpunkt liegenden Umständen das größte Gewicht zukommt.

Zur steuerlichen Berücksichtigung von Finanzierungskosten (Schuldzinsen) im Zusammenhang mit einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in der Zeit vor und nach Auflösung der Gesellschaft.

Fundstelle(n):
DAAAC-14321

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.06.2004 - 4 K 3084/00

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