BVerwG Urteil v. - 6 C 16.02

Leitsatz

Wer ohne strafrechtlich relevantes Verhalten in einem abgeschirmten Bereich einen Swinger-Club betreibt, leistet dadurch nicht stets im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG der Unsittlichkeit Vorschub.

Gesetze: VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1; GastG § 2 Abs. 1; GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1

Instanzenzug: VG Würzburg VG 6 K 01.177 vom VGH München VGH 22 B 01.3183 vom

Gründe

Für eine Gewerbeuntersagung und eine gewerberechtliche Erlaubnis sind jeweils der Jahresbetrag des erwarteten Gewinns, mindestens 10 000 € anzusetzen, so dass als Gesamtstreitwert 20 000 € festzusetzen ist.

Fundstelle(n):
HAAAC-13018