Gesetze: GG Art. 116 Abs. 2; RuStAG § 4 Abs. 1; RuStAG § 25 Abs. 1; StAG § 8; StAG § 13; StAG § 14; 1. StAngRegG § 1; 1. StAngRegG § 11; 1. StAngRegG § 12; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom in der Fassung der Verordnung vom (RGBl 1941 I S. 118; 1942 I S. 51) - Volkslistenverordnung - § 1; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom in der Fassung der Verordnung vom (RGBl 1941 I S. 118; 1942 I S. 51) - Volkslistenverordnung - § 4; Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom (RGBl I S. 40) § 1
Leitsatz
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Volkslistenverordnung i.d.F. vom , der den Ausschluss der Juden von der Sammeleinbürgerung der Danziger Staatsangehörigen vorsah, war von Anfang an nichtig.
2. Im Rahmen der Ermessensausübung nach § 13 StAG ist zu Gunsten der Abkömmlinge der von der Sammeleinbürgerung der Danziger Staatsangehörigen ausgeschlossenen Juden der Rechtsgedanke des Art. 116 Abs. 2 GG zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Ermessenseinbürgerung in diesen Fällen nicht auf die "Erlebensgeneration" beschränkt werden darf.
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