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BMF 28.11.2000 IV D 1 S 7346 9/00

Umsatzsteuer; | Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 2a UStG)

Die Neuregelung des USt-Voranmeldungsverfahrens durch das Jahressteuergesetz 1996 hat, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, zu einer deutlichen Arbeitsvereinfachung in der Verwaltung und auch bei den Unternehmern geführt. Die Zahl der von kleineren und mittleren Unternehmern zu erstellenden und von den FÄ zu bearbeitenden Voranmeldungen hat sich erheblich verringert (Wegfall von acht Voranmeldungen im Kj). Gleichzeitig wurde eine bessere Abstimmung mit den ebenfalls vierteljährlich abzugebenden Zusammenfassenden Meldungen (§ 18a UStG) erreicht. Der Gesetzgeber hat bei den Regelungen des § 18 Abs. 2 und 2a UStG auf die Steuer des vorangegangenen Kj abgestellt, damit für Unternehmer und FinVerw bereits zu Beginn eines Kj der USt-Voranmeldungszeitraum für das laufende Kj bestimmt werden kann. Die Einordnung der Unternehmer in d...

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