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BFH 29.11.2000 X R 15/98
Einkommensteuer; | Wohneigentumsförderung bei Rückumzug vom Folgeobjekt in das Erstobjekt (§ 10e EStG)
Nutzt der Stpfl. vor Ablauf des Abzugszeitraums statt des Folgeobjekts wieder das Erstobjekt zu eigenen Wohnzwecken, lebt die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG für das Erstobjekt wieder auf ().