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Arbeitsrecht; | sittenwidrige Lohnvereinbarung (§ 138 Abs. 2 BGB)
Ein Stundenlohn von weniger als 10 DM brutto stand im Jahre 1996 in einem auffälligen Mißverhältnis zu der von einem Heizungsmonteur geschuldeten Leistung, woran auch vom Arbeitgeber erwartete Leistungsmängel des Arbeitnehmers nichts änderten (; vgl. dazu auch , NWB EN-Nr. 1064/97, zur Unterschreitung eines Tariflohns).