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BayObLG 27.02.1998 3 ObOWi 14/98
Arbeitsförderung; | vorläufige Beschäftigung eines Ausländers (§ 404 SGB III)
Beschäftigt ein Arbeitgeber einen nichtdeutschen Arbeitnehmer aufgrund einer diesem vom Arbeitsamt erteilten Auskunft, er dürfe bis zur Verbescheidung seines Antrags auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis vorläufig arbeiten, so trifft ihn eine Erkundigungspflicht hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens über die Erteilung der Arbeitserlaubnis ().