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EuGH 10.03.1998 Rs. C 364/95 Rs. C 365/95

Zollrecht; | Zuteilung eines Kontingents für die Einfuhr von Bananen aus Drittländern

Mit Beschl. v. und hat das FG Hamburg dem EuGH Fragen betreffend die Zollkontingentregelung für die Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft vorgelegt. Der und Rs. C-365/95 wie folgt dazu Stellung genommen: (1) Art. 234 Abs. 1 EG-Vertrag findet keine Anwendung, wenn es um die Einfuhr von Bananen aus einem Drittland geht, das nicht Partei einer von Mitgliedstaaten vor dem Inkrafttreten des EG-Vertrags geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkunft ist. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 478/95 der Kommission v. mit ergänzenden Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates betreffend die Zollkontingentregelung für die Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1442/93 ist insoweit ungültig, als nach ihrem Art. 3 Abs. 2 nur d...

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